6. Beiratsseminar

Am 29.01.2011 fand das 6. Beiratsseminar der GRUVA mit erneut fast 200 Teilnehmer wiederum im Konferenzbereich der Handwerkskammer Düsseldorf statt. Martina Vetter, die in Düsseldorf eine Praxis für Psychotherapie und Coaching führt und u.a. seit 10 Jahren in der WE mit der monatlichen Serie „Verwalter menschlich“ auf die Sorgen und Nöte des Berufsstandes eingeht, zeigte mit dem Thema Beirat – Hobby oder fulltime-Job? auf, was der Beirat darf und wie er zur Unterstützung eines guten Klimas u. der Verwaltung tätig werden soll(te). Anschließend referierte der bundesweit durch zahlreiche Veröffentlichungen und Tagungen bekannte WEG-Rechtsanwalt Dr. Wolf-Dietrich Deckert aus München / Starnberg über das berechtigte Abwehrverhalten bei (krankhaften) Störungen durch Mitbewohner und erläuterte, welche Wege den Eigentümergemeinschaften offen stehen. Norbert Vosselmann, Inhaber der Fa. AbflussKlar GmbH aus Gelsenkirchen, verdeutlichte die bis spätestens 31.12.2015 zu erfüllende Pflicht zur Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen. Vor der Pause, in der sich die Teilnehmer bei den Fachausstellern informierten, wurde per Video die im Außenbereich durchgeführte Sanierung von Balkonen, Flachdächern und Parkdecks mit Materialien der Fa. Westwood, vorgeführt durch Mitarbeiter der Fa. Jung aus Solingen in den Veranstaltungssaal übertragen; die gezeigten Abläufe zur fachgerechte Abdichtung von Balkonen wurden sodann nochmals in einem Vortrag veranschaulicht. Dr. Ernst J. Baumann, geschäftsführender Gesellschafter der Fa. AllTroSan Trocknungsservice GmbH & Co. KG. aus Ritterhude mit Niederlassungen z.B. in Neuss und Essen führte aus, welches richtiges Verhalten im Schadenfall (Rohrbruch bzw. Brand) angesagt ist und wie anschließend fachgerecht zu sanieren ist. Die Digitalisierung des Fernsehempfangs und deren Vorlauf beschrieb Otmar Langer, dessen Betrieb in Erkrath Kabel- u. Sat.-Anlagen, herstellt, wartet und instand setzt. Zum Abschluss des vielfältigen Programms erläuterte RA Dr. Wolf-D. Deckert die Rechte und Pflichten der Eigentümer bzgl. der erforderlichen Zustimmung zur baulichen Veränderung anhand der Rechtsprechung.

 

Alle Vorträge können bei der GRUVA noch angefordert werden.

Scroll to Top